Am 18. Januar lud Johanna Voß, für Handwerk zuständige MdB, zum Internen Fachgespräch "Handwerkskammern demokratisieren!" ein. Ziel war eine klare Positionierung der Linksfraktion zur Selbstverwaltung im Handwerk. Referenten waren Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern (bffk), der Arbeitnehmer-Vizepräsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Hans-Josef Claessen, und Helmut Dittke vom DGB Bundesvorstand Handwerkssekretariat. In kleiner Runde wurde diskutiert, welchen Missstände in den Handwerkskammern auf welche Weise abgeholfen werden kann.
Alle drei Referenten sprachen sich klar für ein staatliches Regelwerk im Handwerk, die duale Ausbildung und eine gute Qualifikation aus. Hauptdissens bestand bei der Pflichtmitgliedschaft: Der bffk ist der Ansicht, dass eine Reform der Kammern nicht an der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft vorbeikommen wird. Die Frage der Ausbildung und der Registereintragung sei unabhängig von einer Pflichtmitgliedschaft. Der Arbeitnehmervizepräsident Claessen hingegen meint, dass nur mit Pflichtmitgliedschaft die Aufgaben Ausbildung, Prüfungen und Beratungen erledigt werden könnten. Allerdings gebe es einige Verwerfungen die verändert werden müssen, dafür müsse die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer festgesetzt werden. Hans-Josef Claessen nennt die Arbeitnehmer im Handwerk "natürliche Opposition". Es werde intern viel mehr an Problemen gearbeitet als das bei den IHKs der Fall sei.
Einig stellten die drei Referenten Missstände bei Transparenz, politischer Meinungsäußerung und den Wahlen fest. Haushalte, Gebührenstrukturen, Kammerbeschlüsse, Geschäftsführergehälter, Aufsichtsratsmandate, Wahlergebnisse und Pensionsansprüche müssten veröffentlicht werden. Zu politischen Inhalten sollten sich die Kammerpräsidenten nur äußern, wenn sie dazu von der Vollversammlung ein Mandat erhielten. Hier gibt es zwar ein klares Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, an das sich die Handwerkskammern jedoch kaum halten. Der bffk sieht in der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft ein geeignetes Instrument. Diese solle getrennt werden von einer Zahlungsverpflichtung zur Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben und dem Registereintrag. Dann könnten die Präsidenten auch nicht mehr als „das Handwerk“ sprechen. Helmut Dittke spricht hingegen davon, im Rahmen des bestehenden Rechtssystems die Kammern und Verbände bei ihren politischen Äußerungen soweit einzufangen, dass es zu einer ausgeglichenen öffentlichen Wahrnehmung kommt. Was die Wahlen betrifft, so finden diese regelmäßig als Friedens
wahlen statt. Das bedeutet, dass ohne Gegenliste der Wahlakt entfällt und die Bewerber des einen Wahlvorschlages als gewählt gelten. Hans-Josef Claessen und Helmut Dittke stellten den Aufwand zur Durchführung einer Wahl dessen Nutzen gegenüber (5 bis 10% Wahlbeteiligung) und empfinden die Wahlen als nicht so undemokratisch, da quasi Vorwahlen innerhalb der einzelnen Gewerkschaften und auf Unternehmerseite bei den Innungen stattfinden. Doch Kai Boeddinghaus fragt, ob bei Demokratiebelangen die Aufwandsfrage zulässig sei und meint: "Angenommen es gäbe keine Lösung für ein demokratischeres Wahlverfahren, ist es dann für eine Gesellschaft zulässig zu sagen, wir haben keine gute demokratische Lösung, kann man dann die Leute verpflichten, dort Mitglied zu werden?".
Ein Problem für Handwerksbetriebe sieht Kai Boeddinghaus auch in den hohen Kammerbeiträgen, welche vor allem auch im Vergleich zu den IHKs enorm hoch seien und sich untereinander stark unterscheiden. Hans-Josef Claessen kann für seine Kammer kein Problem erkennen. Wer keine 105€ im Jahr aufbringen kann, könne sowieso nicht auf dem Markt bestehen. Bei der Aufsicht spricht Claessen von ein sehr engen Verbindung. Außerdem stehe immer der Klageweg offen. Probleme gebe es eher hinsichtlich der Aufsicht über die Innungen, da vielfach die gleichen Leute in der zuständigen Handwerkskammer und der zugeordneten Innungen sitzen. Kai Boeddinghaus bewertet das Funktionieren der Rechtsaufsicht als mangelhaft: die Verbindungen seien wegen personeller Verflechtungen zu eng, so dass de facto keine Rechtsaufsicht mehr stattfände. Der Klageweg bei Fehlverhalten einer Handwerkskammer sei keine Option, da er sehr lange dauere und viel koste. Helmut Dittke differenziert zwischen politischen Äußerungen und den hoheitlichen Aufgaben. Bei letzteren funktioniere die Aufsicht im Großen und Ganzen, da sie sich sonst angreifbar mache, bei den politischen Äußerungen ist sie jedoch "taub und blind".
Als Fazit des Fachgesprächs bleibt festzuhalten, dass die Handwerkskammern transparenter und demokratischer werden müssen. Das nehmen wir als Auftrag, entsprechende parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen.